Beiträge für Hotels
Kulturdekret: Steuergutschriften bis 30% für Tourismus-Unternehmen
Am 1. Juni 2014 ist das Kulturdekret Nr. 83/14 in Kraft getreten, welche eine Möglichkeit bietet den Tourismus-Sektor wieder in Schwung zu bringen und gleichzeitig die Unterstützung zum Schutz des historisch-kulturell-künstlerischen Erbes des Landes.
Die Hauptziele sind:
Beschleunigen des Rehabilitations-Prozessesvon Bereichen wie Pompei, dem Königspalast von Caserta und Gebieten wie (L’Aquila und Umgebung) welche von Erdbeben betroffen sind;
Den Tourismus zu steigern um die Unternehmen zu fördern und auch mit dem Wachstum auf dem Gebiet der Digitalisierung entsprechend zu arbeiten.
Die Neuheit des Kulturdekrets: Umstrukturierung und Digitalisierung der Tourismus-Unternehmen
Um die Wettbewerbsfähigkeit des italienischen Tourismus zu unterstützen und das Wachstum in der Branche zu fördern, erhalten alle Tourismus-Unternehmen (zB Hotels, Pensionen, Hostels) und ähnliche Unternehmen (zB Reisebüros) eine Steuergutschrift von 30% für Investitionen von bis zu 12.500 €, von 2014 bis 2018 für die Arbeit zur Digitalisierung.
Der Kredit wird in drei Einheiten unterteilt:
- Installation von WIFI
- Aufbau einer neuen Webseite und Webportalen
(inklusive Optimierung für Smartphones und einer App) - Integrierung von online Buchung (Booking)
- Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen und Kauf von online Werbeflächen
- Ausbildungsmaßnahmen im Bereich für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Unternehmen und Beratungsdienste für die Kommunikation und Digitalem Marketing
Einen ähnlichen Kredit von 30% für Hotel-und Beherbergungsbetriebe, für den Bau-und Renovierungsarbeiten, Beseitigung von architektonischen Barrieren. Anreize für die bereits am 1. Januar 2012 bestehenden Strukturen die bis zum Jahr 2016 bei maximalem Aufwand bis zu 200.000 € Beiträge (in 3 Raten) erhalten.